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«Baschi Hartmann ist entwichen»

«Ein unverschampt Däntzlin» (Zeichnung von Veronika Deubelbeiss)
 

«Baschi Hartmann ist entwichen»

Das Sündenregister des Erzgauners Baschi Hartmann aus Villnachern sucht seinesgleichen. Auf die Todesstrafe hatte er aber keine Lust.

Die Chorgerichtsprotokolle sind Quellen von unschätzbarem Wert. Sie geben Auskunft über das Rechtsempfinden vergangener Zeiten und über das (verwerfliche) Tun und Lassen der Menschen. Ein schönes Beispiel dafür ist Sebastian «Baschi» Hartmann aus Villnachern, geboren ums Jahr 1590.

Ein hemmungsloser Wüterich

Baschi heiratete am 1. Februar 1612 Adelheit Baur. Sie war den Chorrichtern bereits bekannt, denn schon im Dezember 1611 und im folgenden Januar wurde Baschi Hartmann befragt, «was gestalt er sich tags und nachts zu ihr begäbe». Er stritt aber noch kurz vor der Hochzeit allen Umgang mit ihr ab.
In den Jahren bis 1628 hat sich Hartmann dann alles geleistet, was verboten war; er erschien nicht weniger als 39 Mal vor Chorgericht. Es begann relativ harmlos mit Spielen, «Bübereien» und dem Vorwurf, nicht zum Abendmahl erschienen zu sein. Schon im Dezember 1612 musste er aber wegen eines schwerwiegenden Verdachts Red und Antwort stehen. Es hiess nämlich, er habe sich mit Hans Schefer zusammen zu dessen Ehefrau ins Bett gelegt! Mangels Beweisen kam es jedoch zu keiner Verurteilung.
Hartmann fiel in der Folge durch sein «Unwesen in der Predigt» auf; er zertrümmerte zusammen mit Rudi Simmen ein Weinfässli und verschwendete dessen Inhalt, und mehrmals wurde er gebüsst, weil er getanzt hatte: «ein unverschampt Däntzlin». 1616 warf man ihm erstmals vor, seine Frau misshandelt zu haben, er betrinke sich und wüte dann zu Hause. Im gleichen Jahr drohte man ihm gar mit einer empfindlichen Gefängnisstrafe, der Einweisung ins Berner Schellenwerk, so genannt nach den Schellen, die die Gefangenen mit sich führten, wenn sie die Stadtberner Kloaken reinigen mussten. Hartmann war wenig beeindruckt, denn es folgten weitere Sauftouren, wobei es auch zu groben Beleidigungen der Obrigkeit kam.

Böse Ausschweifungen

Immer wieder zog er auch andere Villnacherer ins Laster. Von Hans Schefer heisst es 1621, er habe in einem einzigen Jahr zum Schaden seiner Haushaltung bei Baschi Hartmann 70 Gulden versoffen. Im August 1622 standen Hartmann und Schefer wieder vor Chorgericht: Sie hatten «die Weiber getauscht», ein unerhörtes, in jener Zeit schwerwiegendes Vergehen. Einen Monat später gab Hartmann zu, einer jungen Frau von Sulz die Ehe versprochen und sie «beschlafen» zu haben, obwohl er ja ein verheirateter Mann war. Zugleich setzte er sich über obrigkeitliche Anordnungen hinweg, indem er den Obervogt, der ihn zitiert hatte, bereits zum fünften Mal hatte warten lassen. Das brachte das Fass zum Überlaufen. Baschi wurde nach Bern überführt und ist dort «7 Wuchen gfangen glägen, jederman hat vermeint, man würde ihn mit dem Schwerdt richten». Baschi tauchte aber wieder zu Hause auf; von Besserung war allerdings keine Rede.
Am 15. Juni 1628 zählte der Pfarrer noch einmal sämtliche Untaten des Erzgauners auf und führte auch Hans Ging, Hans Hung und Hans Schefer an, welche im gleichen Fahrwasser unterwegs waren. Er schrieb beinahe sarkastisch, Ging und Schefer seien aus ihrem «Burengwerb» in den Bettel gestossen worden, «Hung hat sich im Kefi erhenckt und Baschi hat man wollen richten, ist aber entwichen». Wo und wie er den Rest seines Lebens verbrachte, ist nicht bekannt.

 

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